Wir stellen uns vor

Wer wir waren und wer wir sind ...

Die Gründung unseres Vereins am 20. März 2001, am Rande des ver.di-Gründungskongresses, baut auf eine langjährige und spannende DPG-Geschichte auf. Mit vielen interessanten Entwicklungen und einigen Besonderheiten, war und ist das ein gutes Fundament für unsere  Vereinsarbeit. Der folgende Bericht versucht, das auch für jemanden, der das nicht persönlich erlebt hat, nahe zu bringen.

Es war einmal . . .

Immer wenn jemand sagte: „Hannes, sorg jetzt mal für Ruhe.“ – er musste nicht die Stimme erheben – war nach dem ersten Satz so was von klar, wer Chef im Ring ist. Seine Mimik ließ nie den Schluss auf irgendeine Gemütsverfassung zu. Mit seiner florettartigen Stimme, die wie eine Peitsche des Dompteurs die Elefanten in der Manege auf dem Platz drehen ließ, brachte er sich in unsere Diskussionen ein.

Die Vorsitzenden der DPG luden ein und alle kamen – zur „Sekretärstagung“. Die offizielle Funktion von Hannes Wolf war, ab 1979, die des Personalchefs der DPG und in dieser Rolle auch Chef der Tagung.

Sein inoffizieller Titel lautete respekt- und liebevoll „Vater der Sekretäre“.

Was Hannes Wolf über die Rolle der Sekretäre sagte gibt es HIER.


Bis 1978 leitete
Heinz Hertzlet (1. von Rechts) die Sekretärstagungen und war, als liebenswürdiger und respektierter „Vater der Sekretäre“, der Vorgänger von Hannes .

In seinem Ruhestand nahm Heinz gerne und immer gut gelaunt an den Vereinstagungen teil und er fühlte sich sichtlich wohl in unserem Kreis.

Einmal im Jahr trafen wir uns im hessischen Gladenbach (bei Marburg), im Bildungszentrum der DPG.

Mehr über das Bildungszentrum der DPG gibt es HIER.

Wir waren zwar „gendermäßig“ noch nicht auf dem aktuell neuesten Stand, aber die „Sekretärstagung“ hieß „Sekretärstagung“, weil wir in den Bezirken keine Frauen als Bezirkssekretäre hatten.

Halt stimmt nicht – die Tagung 1979 eröffnete Hannes mit den Worten: „Liebe Marita, liebe Kollegen.“

Marita Wellmann wurde 1979 neu als Bezirkssekretärin im DPG Bezirk Hamburg eingestellte und erweiterte unseren Kreis.

Aber die Sekretärstagung dann gleich in „SekretärInnentagung“ umzubenennen, auf diese Idee kam niemand.

Mit der Mitgliederentwicklung und den gestiegenen Arbeitsanforderungen stieg im Laufe der Jahre und natürlich besonders durch die neuen Bezirke in Ostdeutschland, die Zahl der Sekretärinnen und Sekretäre in den Bezirken auf insgesamt 99 bis zum Jahr 2000.

Ein Mal im Jahr, eine Woche nach Gladenbach, alle Bezirkssekretäre und Bezirkssekretärin Marita trafen sich zur Arbeitstagung.

Die daheim gebliebenen Bezirksvorsitzenden waren oft „not amused“ darüber, weil sie die Gewerkschaftsarbeit allein erledigen mussten und daher auch vieles warten musste, bis „ihre Fachkräfte“ wieder anwesend waren.

Unsere Sekretärstagungen waren Pflichtprogramm im positiven Sinne, dienstliche Verhinderungen wurden nicht akzeptiert, wir sind auch gerne gekommen und haben viel diskutiert. Sie waren ein wichtiges „Auftanken“ für unsere tägliche gewerkschaftliche Arbeit.

Wir trafen Freunde und später auch Freundinnen, unsere Gespräche setzten dort wieder an, wo wir vor einem Jahr aufgehört hatten. Es brauchte kein Eingewöhnen, wir waren wieder zusammen.

Unsere Jahrestagung in Gladenbach war fester Bestandteil des Jahresprogramms, war für uns Bezirkssekretäre und Bezirkssekretärinnen, die DPG-Vorsitzenden und Mitgliedern des geschäftsführenden Hauptvorstandes, immer etwas Besonderes.

Kurt van Haaren und Ernst Breit

Zumindest war das in den Zeiten der DPG-Vorsitzenden Ernst Breit (Vorsitzender von 1971 bis 1982) und Kurt van Haaren (Vorsitzender von 1982 bis 2002) so.
Ernst und Kurt, waren regelmäßig am Ende unserer Tagung anwesend, um sich über unsere Diskussionsergebnisse zu informieren, mit uns über die wichtigsten politischen Themen und die vor uns stehenden Aufgaben der DPG zu beraten.

Carl Stenger

Vom ersten DPG-Vorsitzenden Carl Stenger (Vorsitzender von 1950 bis 1971) ist überliefert, dass sein Interesse an solchen Tagungen teilzunehmen (die es seit Anfang der 60er Jahre gab) „nicht so ausgeprägt“ war.

Für uns alle war es ein Blick über den Tellerrand hinaus. Tat dem eigenen Kopf gut, waren theoretischer Unterbau unserer Arbeit.

Eingeladene SpezialistInnen aus Politik, Wirtschaft, Hochschule hatten Zeit, ausführlich zu Themen aus ihren Fachgebieten mit uns zu sprechen. Um die sich anschließenden Diskussionen auch qualifiziert führen zu können, waren Pausen zwischen geschaltet.

Die wurden vom „Vater der Sekretäre“ laut in die Hände klatschend beendet , immer mit dem Hinweis, sich doch bitte wieder auf die Plätze zu begeben.

Sein „Applaus“ wurde immer schmunzelnd und freundlich kommentierend zur Kenntnis genommen, die Aufforderung aber befolgt.

Oft trafen sich während der Tagung BezirkssekretärInnen mit HV-SekretärInnen zu Projekten oder auch die Zuständigen für ihre  Fachbereiche. Kleine Gruppen, hochspezialisiert und motiviert.

Das „Gesellschafts- und berufspolitisches Programm der Deutschen Postgewerkschaft“, während des 11. Ordentlichen Kongress vom 20. bis 26. Oktober 1974 in Hamburg beschlossen, hat seine Ursprung in Diskussionen und Arbeitsgruppen während der Sekretärstagungen.

Ernst Breit und der gesamte Geschäftsführende Hauptvorstand hatten das intellektuelle und politische Kapital erkannt, dass die Hauptamtlichen aus den Bezirken mitbrachten. Ausgehend von den Diskussionen während der Sekretärstagung, wurde eines der bedeutendsten Grundsatzpapiere der deutschen Gewerkschaftsbewegung beschlossen, das die die Arbeit der DPG über Jahre prägte.

Kulturprogramm(e)

Ein abendliches Kulturprogramm war immer in der Woche untergebracht, Musik, Kabarett, Lyrik, Theater…, anspruchsvoll und professionell.
Wir erinnern uns u. a. gerne an die Kabarettensembles  „Sündikat“, „Die Maininger“ und „Die Hammelkeule“, den Kabarettisten „Dietrich Kittner,, und „Helmut Ruge“, die Musikgruppe “Liederjahn“ und die Dichterlesung mit „Wolfgang Bittner“,.

Morgens um 11:00 Uhr,
Weißwurstessen und Bier aus München, süßer Senf aus Regensburg, von den Kollegen aus den Bezirken frisch mitgebracht, waren seit den 70er Jahren genauso Tradition, wie die würdevolle Verabschiedung der Kolleginnen und Kollegen, die in den Ruhestand gingen.

Verabschiedung der Kolleginnen und Kollegen in den Ruhestand

Im festlichen Rahmen, das Küchenteam der Schulungsstätte zauberte bei Kerzenlicht die besten Sachen auf den Tisch, wurde jeder „Ruheständler“, jede „Ruheständlerin“, mit einer launigen Laudatio gewürdigt und in den Ruhestand verabschiedet.

Das ist nicht verloren gegangen und wird bis heute, halt in anderem Rahmen und mit einem neuen Höhepunkt fortgeführt.

Zum neuen Höhepunkt entwickelte sich die  Überreichung der Kaminuhr“ an die verabschiedeten Kolleginnen und Kollegen.

Mehr über die „Kaminuhr“ gibt es HIER

Künstler in den eigenen Reihen

Wenn dann zur später Stunde die Gitarren ausgepackt und das Klavier in den Saal geschoben wurde und unsere musikalisch beschlagenen Kollegen (v.L.n.R. Eckehard Zander, Werner Rittershofer, Engelbert Gillengärten und Jürgen Fotsch) in die Tasten und Saiten hauten – das hatte Kultstatus.

Und dann kam ver.di!

Ein weiterer Meilenstein in der Geschichte der DPG wurde inhaltlich und strategisch wesentlich in Sekretärstagungen vorbereitet – der Beschluss, die DPG aufzulösen und mit 4 weiteren Gewerkschaften eine neue, große und starke Gewerkschaft zu gründen – ver.di.

Dass es dabei gelungen ist, die Interessen der DPG-Beschäftigten fair und angemessen zu berücksichtigen und abzusichern, ist u. A. nicht zuletzt ein Verdienst der Kollegen Michael Sommer, Franz Treml und Hannes Wolf. Sie begleiteten mit ihrem Sachverstand die entsprechenden Verhandlungen.

So richtig und wichtig ver.di auch war, uns drohte mit der Gründung von ver.di der Verlust unserer „Sekretärstagung“.

Da musste man doch was tun. 

Es entstand die Idee zur Gründung eines Vereins.

Raimund Hartmann, von 2001 bis 2022 Vorsitzender des „Verein der Freunde und Förderer der Sekretärinnen und Sekretäre der ehemaligen Deutschen Postgewerkschaft“ formulierte es einmal so:

„Wir waren ein kleiner, fast familiärer Kreis. Jeder kannte jeden und die große Anzahl der zentralen Veranstaltungen hat auch dazu beigetragen, dass wir ganz eng zusammen standen. Mit einer Großorganisation wie ver.di war dies nicht mehr möglich. Um die kollegialen und freundschaftlichen Verbindungen weiter zu erhalten, wurde mit Gründung des „Verein der Freunde …“ am 20. März 2001 im Estrel in Berlin beschlossen, u.a. die jährlichen Tagungen der Vereinsmitglieder – wie wir sie aus den DPG-Zeiten kannten (Sekretärstagungen) – fortzuführen.“

Der 1. gewählte Vorstand (v.L.n.R.):

Wolfgang KötherKassierer,
Alfred TietzeRevisor,
Karl-Heinz Müllerstellv. Vors.,
Bernhard BeckRevisor,
Ute Hermannstellv. Kassiererin,
Raimund HartmannVorsitzender,
Ulrike Ammermannstellv. Schriftf.,
Frank BethkeSchriftführer,
Ulli Hainsch-Beisitzer,
Werner BossertBeisitzer,
Walter SchwabBeisitzer

In der Satzung wurde vereinbart, dass auch die Sekretärinnen und Sekretäre des ehemaligen Hauptvorstandes, sowie die ehemaligen Bezirksvorsitzenden, Mitglied im Verein sein können.

Wir alle waren im Verein wieder vereint und fanden eine „neue Heimat“.

Damit schloss sich der Kreis.

Im Jahr 2026 wird unsere „neue Heimat“  ein viertel Jahrhundert alt und wir feiern unser 25-jähriges Jubiläum.

Wie die Zeit vergeht.

Einen Rückblick auf die Zeit seit der Vereinsgründung 2001 gibt es auf diese Homepage auf der Seite „Blick zurück“.

Unser Vorstand

Moni-final
Monika Schwarz - Vorsitzende
Karin-final
Karin Korthals-Scholz - Kassiererin
Ernst-final
Ernst Edhofer - Schriftführer
Ado-final
Ado Wilhelm - Stv. Vors.
Helga-final
Helga Schnitger - Stv. Kass.
Anita-K-final
Anita Knaus - Stv. Schriftf.
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Andrea Kocsis - Beisitzerin
Uli-final
Ulli Donner - Beisitzer
Anton-final
Anton Schmid- Beisitzer
Walter-S-final
Walter Schwab - Revisor
Wolfgan-K-final
Wolfgang Köther - Revisor
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Raimund Hartmann - Ehrenvors.

Unsere Satzung

Satzung der Freunde und Förderer der Sekretärinnen
der ehemaligen Deutschen Postgewerkschaft e.V. (Stand 17.6.2023)

§ 1 Name, Sitz und Organisationsbereich

Der Name des Vereins lautet: „Freunde und Förderer der Sekretärinnen der ehemaligen Deutschen Postgewerkschaft“ Er hat seinen Sitz in 40229 Düsseldorf, Ludwigstr. 32. Er  führt den Zusatz „e.V.“

§ 2 Vereinszweck

Zweck des Vereins ist die Pflege der Traditionen der ehemaligen hauptamtlichen beschäftigten Sekretär/innen bei der ehemaligen Deutschen Postgewerkschaft. Der Verein hat die Aufgabe, durch Informationsaustausche, politische Veranstaltungen, Vorlesungen, Seminare sowie weitere Bildungsmaßnahmen die Traditionen der ehemaligen Deutschen Postgewerkschaft und der Gewerkschaftsbewegung zu fördern und fortzuführen. Der Verein setzt sich für Völkerverständigung und Entwicklungshilfe ein. Er steht für Gleichberechtigung von Männern und Frauen und unterstützt in Not geratene Menschen.

§ 3 Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins kann jede/r ehemalige hauptamtliche Sekretär/in der Deutschen Postgewerkschaft, ob im aktiven oder passiven Berufsleben stehend, werden. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Mitglied kann auch werden, wer als DPG-Mitglied ehrenamtlich tätig war und nach ver.di Gründung hauptamtlich als Gewerkschaftssekretärin bei ver.di ein Beschäftigungsverhältnis abgeschlossen hat.

§ 3a Ehrenmitgliedschaft

Die Mitgliederversammlung kann mit einer 2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen auch andere Personen als die in § 3 genannten Berechtigten zu Ehrenmitgliedern ernennen. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit. Sie sind berechtigt, an der Mitgliederversammlung teilzunehmen, haben Antrags-, Rede-, und Stimmrecht.

§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet durch

a) Tod,
b) Austritt,
c) Ausschluss.

Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit zulässig. Die Austrittserklärung muss schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt werden. Die Mitgliedschaft kann mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.

Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden (Ziff. c) wenn sein Verhalten in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstößt. Über den Ausschluss beschließt der Vorstand mit zwei Drittelmehrheit der abgegebenen Stimmen. Gegen den Ausschluss kann schriftlich Beschwerde eingelegt werden. Hierüber entscheidet dann die Mitgliederversammlung.

§ 5 Beitrag

Der Monatsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung mit zwei Drittelmehrheit festgelegt. Er beträgt mindestens 10,00 Euro in Worten „Zehn“ monatlich. Der Beitrag ist durch Einzugsermächtigung bzw. Dauerauftrag bargeldlos auf das Konto des Vereins jeweils jährlich im Voraus zu entrichten. Zukünftige Beitragserhöhungen entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit.

§ 6 Vorstand

Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich gemäß § 26 BGB. Der Vorstand besteht aus

a) dem/der Vorsitzenden
b) dem/der stellv. Vorsitzenden
c) dem/der Kassierer/in
d) dem/der stellv. Kassierer/in
e) dem/der Schriftführer/in
f) dem/der stellv. Schriftführer/in
g) sowie mindestens drei Beisitzer/innen
h) und aus zwei Revisoren.

Die Vorstandsmitglieder der Ziffn. a, c, e, bilden den Geschäftsführenden Vorstand. Dieser führt die laufenden Geschäfte gemäß § 26 BGB.

§ 6a Ehrenvorsitz

Ehemalige Vorstandsmitglieder können in der Mitgliederversammlung zum/zur Ehrenvorsitzenden/de ernannt werden. Zur Ernennung zum/zur Ehrenvorsitzenden/de bedarf es einer 2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Der/die Ehrenvorsitzende ist nicht berechtigt, den Verein im Sinne des § 26 BGB nach außen zu vertreten. Der/die Ehrenvorsitzende hat ein Teilnahmerecht an den Vorstandssitzungen aber dort kein Stimmrecht.

§ 7 Amtszeit

Die Amtszeit des Vorstandes beträgt drei Jahre.

§ 8 Mitgliederversammlung

Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Sie ist nach Möglichkeit im Herbst/Winter einzuberufen. Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich unter Angabe der Tagesordnung. Der Vorstand muss eine Mitgliederversammlung einberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert, oder wenn die Einberufung von 25 % der Mitglieder unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand schriftlich verlangt wird. Die Mitgliederversammlung kann mit einfacher Mehrheit eine Ergänzung der vom Vorstand festgesetzten Tagesordnung beschließen.

Zur Änderung der Satzung ist eine Mehrheit von zwei Dritteln, zur Änderung des Vereinszwecks und zur Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von neun Zehnteln der abgegebenen Stimmen erforderlich.

Die Art der Abstimmung wird grundsätzlich von der Versammlungsleitung festgelegt. Die Abstimmung hierüber muss schriftlich durchgeführt werden, wenn ein Drittel der anwesenden Mitglieder dies beantragt.

Der Verein ist selbstlos tätig. Bei der Auflösung des Vereins fällt das Vermögen einer gemeinnützigen oder mildtätigen Organisation zu. In diesem Fall wird der Kinderkrebshilfe in Düsseldorf der Vorrang eingeräumt. Sollte die Kinderkrebshilfe nicht mehr bestehen, wäre eine andere gemeinnützige oder mildtätige Organisation durch den Vorstand zu benennen.

§ 9 Beschlüsse

Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung und der Vorstandssitzungen sind in einem Protokoll niederzulegen und von der/dem Vorsitzenden sowie dem/der Schriftführer/in mit Ort und Datum zu unterzeichnen.

§ 10 Haftung und Verbindlichkeiten

Für Verbindlichkeiten haftet der Verein mit dem Vereinsvermögen. Die Haftung der Mitglieder beschränkt sich auf die durch die Satzung festgesetzten Mitgliedsbeiträge.

§ 11 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 12 Inkrafttreten

Die Satzung ist durch die Eintragung im Vereinsregister 9031 seit 13.11.2001 in Kraft. Ab dem Eintrag in das Vereinsregister treten Änderungen der Satzung mit deren Eintragung in das Vereinsregister in Kraft

§ 13 Salvatorische Klausel

Sollte eine der Bestimmungen dieser Satzung ganz oder teilweise rechtswidrig oder unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. In einem solchen Fall ist die Satzung vielmehr ihrem Sinne gemäß zur Durchführung zu bringen.

Hustedt, 13.07.2023

Hier kann die Satzung als PDF-Datei heruntergeladen werden